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Service
Liane Lang Immobilien

Kauf und Verkauf, Vermietungen, kapitalanlagen

Von A – Z 

Auflassung, Auflassungssvormerkung:

Beim Kauf einer Immobilie erfolgt der Eigentümerwechsel erst mit der Umschreibung im Grundbuch und dies kann oft erst Wochen nach der notariellen Beurkundung sein. Theoretisch könnte der Verkäufer in dieser Zeit die Immobilie noch einmal verkaufen oder mit Hypotheken belasten und damit eine Zwangsversteigerung auslösen. Hat der Käufer ohne Sicherheit den Kaufpreis bezahlt, muss er sehen, ob und wie er in diesem Fall sein Geld zurückbekommt. Die Immobilie hätte er ebenso verloren. Deshalb werden entsprechende Schutzregelungen im notariellen Kaufvertrag aufgenommen, welche die Voraussetzungen formulieren, die erfüllt sein müssen, bevor der Kaufpreis bezahlt werden kann (Abteilung II, Grundbuch). Mit dieser Auflassungsvormerkung erhält der Käufer die Sicherheit, als endgültiger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Auf der anderen Seite schützt sie den Verkäufer, denn die Eintragung als neuer Eigentümer (verbunden mit der Löschung der Auflassungsvormerkung) erfolgt erst dann, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde. Der Notar überwacht die Erfüllung und informiert den Verkäufer über den Zeitpunkt der gefahrlosen Kaufpreiszahlung. (Immorecht.de)

Brennwerttechnik:

Sie nutzt die durch Verbrennung von Öl, Gas, Holz oder Pellets frei werdende Energie zweifach, indem sie auch die Restwärme im Abgas durch Kondensation des enthaltenen Wasserdampfes gewinnt.

Energieausweis:

Informiert den Verbraucher objektiv über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er beinhaltet die Einschätzung der Qualität des baulichen Wärmeschutzes von Fenstern, Dächern, Türen, Wänden sowie energetischen Schwachstellen und empfiehlt gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen. Er dient allein der Information und stellt keine rechtliche Absicherung dar. Dieses Dokument ist beim Verkauf und Vermieten von Immobilien ab 01.01.2009 Pflicht und muss auf Nachfrage vorgelegt werden. Für alle Neubauten ist es seit 2002 obligatorisch. Es darf nur von zugelassenen Experten wie Architekten, Bauingenieuren sowie Schornsteinfegern und Handwerkern mit Zertifizierung ausgestellt werden und belegt, wie hoch Endenergie- und Primärenergiebedarf eines Gebäudes pro Jahr und Quadratmeter sind. Der Verbrauchsausweis unterscheidet sich vom Bedarfsausweis (s.o.) indem er den tatsächlichen Energieverbrauch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren erstellt, abhängig vom Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen. Er kann stark von den ermittelten Daten des bedarfsorientierten Ausweises abweichen.

Energieeinsparverordnung (EnEV):

Sie legt gesetzlich fest, wie hoch der Energiebedarf von neuen Häusern und sanierten Altbauten maximal sein darf. Eine Verschärfung trat 2013 in Kraft.

KfW-staatliche Förderung:

Bei allen Häusern, die vor 1995 gebaut wurden, unterstützt die KfW Bank die energetische Sanierung mit zinsverbilligten Darlehen, Tilgungs- und Investitionskostenzuschüssen. Je besser der energetische Standard (neue Heizung, Fenster/Fassadendämmung) nach der Sanierung des Hauses ist, desto höher fällt auch die Förderung aus. Wer die Sanierung selbst finanziert, erhält abhängig von den erreichten Einsparzielen einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Wohnung.

Nebenkosten:

Wenn man eine Immobilie erwirbt, entstehen immer noch zusätzliche Kosten für die Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Grundbucheintragungen, die Maklercourtage sowie evtl. Kosten für einen Kredit. Man sollte auf alle Fälle mit Nebenkosten in Höhe von 10% des Kaufpreises rechnen.

Räumdienst absetzbar:

Wer als Eigentümer im Vorjahr einen Räum- und Streudienst beschäftigt hat, kann die Kosten steuerlich unter “haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen; ebenso Schornsteinfegerrechnungen. Das Finanzamt erkennt aber nur Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden.

Solarthermie:

Sonnenenergie wird von Kollektoren gesammelt und als warmes Wasser in einem Pufferspeicher gelagert. Der hoch gedämmte Tank ist meist an den Heizkreislauf angeschlossen und speichert auch das Wasser zum Duschen und Baden. Gängige Kollektoren (Flach- oder Röhrenkollektoren) decken z.B. den Jahresbedarf eines vierköpfigen Haushaltes zu 65%.

Steuerminderung für Handwerksleistung:

Satte 20% der Lohn-Kosten für Handwerkerarbeiten wie Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung im Privathaushalt können sie von der Steuer absetzen. Also somit die Arbeitskosten und Fahrtkosten einschließlich der MwSt. Materialkosten können Sie bei der Einkommenssteuererklärung nicht geltend machen (z.B. Arbeitskosten für einen Anstrich können Kunden mit der Steuererklärung absetzen, die Farbe aber nicht), deshalb sollten Sie bei Ihrem Handwerksunternehmen auch eine Rechnung fordern, bei der Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden (Achtung, das Finanzamt erkennt bar bezahlte Rechnungen nicht an). Natürlich können Sie das Finanzamt nur an den Kosten beteiligen, wenn Sie die Handwerkerrechnung noch nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben.

U-Wert:

Der sogenannte Wärmedurchgangswert gibt an, wie viel Wärme pro Sekunde durch eine Bauteilfläche zieht, etwa durch eine Außenwand oder ein Fenster. Die Maßeinheit ist Watt durch Quadratmeter mal Kelvin (W/m²K). Je niedriger die Zahl, desto geringer ist der Wärmeverlust durch das Bauteil. Fenster werden als Ug-Wert ausgedrückt, wobei das „g“ für Glas steht.

Wärmepumpen:

Die in Luft, Boden oder Grundwasser gespeicherte Energie der Sonne liefert der Wärmepumpe ca. 75% der späteren Heizenergie. Mit nur 25% Fremdenergie (Strom für eine Pumpe) produziert sie 100% Heizleistung. Dazu wird der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme über ein Wärmetauschersystem entzogen. In einem Pumpenkreislauf wird diese Wärme dann auf eine für Heiz- und Brauchwasserzwecke geeignete Temperatur (ca. 40° C) angehoben. Man unterscheidet Erdsonden- und Erdkollektor-Wärmepumpen sowie Grundwasser- sowie Luftwärmepumpen.

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